Das Immaterialgüterrecht schützt geistige Schöpfungen und Innovationen und gewährleistet damit Wettbewerbsvorteile und wirtschaftliche Stabilität. Verstösse gegen Patentrecht, Markenrecht oder Urheberrecht sind in der Schweiz rechtswidrige Handlungen, die sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Für ICT-Manager ist es essenziell, diese rechtlichen Grundlagen zu kennen, um Verstösse zu vermeiden und gegebenenfalls rechtlich gegen Missbrauch vorzugehen.
Art der Verletzung
Definition
Beispiele
Patentrechtsverletzungen
Nutzung oder Verwertung einer geschützten Erfindung ohne Zustimmung des Patentinhabers
Unrechtmässige Herstellung, Verwendung oder Verkauf eines patentierten Produkts
Markenrechtsverletzungen
Unautorisierte Nutzung einer eingetragenen Marke, die Verwechslungsgefahr verursacht
Nachahmung oder Verwendung geschützter Markenlogos
Urheberrechtsverletzungen
Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne Zustimmung des Urhebers
Raubkopien von Software oder unlizenzierte Verbreitung von Inhalten
Zivilrechtliche Massnahmen
Rechtsmittel/Sanktionen
Beschreibung
Beispiele
Unterlassungsklage
Verpflichtung, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen.
Verbot der Weiterverwendung eines Markenlogos.
Schadenersatzklage
Ersatz des durch die Verletzung entstandenen Schadens.
Erstattung von Umsatzeinbussen durch Nachahmung.
Herausgabeklage
Herausgabe unrechtmässig erzielter Gewinne.
Gewinne aus illegalem Verkauf urheberrechtlich geschützter Software.
Strafrechtliche Massnahmen
Sanktionen
Beschreibung
Beispiele
Geldstrafen
Strafen in Form von Bussgeldern.
Geldstrafe für Nutzung von Raubkopien.
Freiheitsstrafe
Gefängnisstrafe für schwerwiegende Verstösse.
Wiederholte und grossangelegte Softwarepiraterie.
Verfahrensrechtliche Aspekte
Schritt
Beschreibung
Beweissicherung
Sicherstellung von Beweisen (z.B. digitale Nachweise von Markenrechtsverletzungen)
Gerichtszuständigkeit
Kantonale Handelsgerichte oder Zivilgerichte sind für zivilrechtliche Verfahren zuständig. Strafrechtliche Verfahren werden von den Staatsanwaltschaften eingeleitet.
Mediation und Schlichtung
Oftmals werden Konflikte im Vorfeld durch aussergerichtliche Einigungen oder Mediation gelöst.
Die Kenntnis über rechtswidrige Handlungen im Immaterialgüterrecht sowie die daraus resultierenden zivil- und strafrechtlichen Massnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Sicherheit für ICT-Manager. Sie ermöglicht es, Verstösse zu identifizieren, Rechtsverletzungen zu vermeiden und gegebenenfalls wirksame rechtliche Schritte einzuleiten.