Das Immaterialgüterrecht schützt geistige Schöpfungen und Innovationen und gewährleistet damit Wettbewerbsvorteile und wirtschaftliche Stabilität. Verstösse gegen Patentrecht, Markenrecht oder Urheberrecht sind in der Schweiz rechtswidrige Handlungen, die sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Für ICT-Manager ist es essenziell, diese rechtlichen Grundlagen zu kennen, um Verstösse zu vermeiden und gegebenenfalls rechtlich gegen Missbrauch vorzugehen.

Art der VerletzungDefinitionBeispiele
PatentrechtsverletzungenNutzung oder Verwertung einer geschützten Erfindung ohne Zustimmung des PatentinhabersUnrechtmässige Herstellung, Verwendung oder Verkauf eines patentierten Produkts
MarkenrechtsverletzungenUnautorisierte Nutzung einer eingetragenen Marke, die Verwechslungsgefahr verursachtNachahmung oder Verwendung geschützter Markenlogos
UrheberrechtsverletzungenNutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne Zustimmung des UrhebersRaubkopien von Software oder unlizenzierte Verbreitung von Inhalten

Zivilrechtliche Massnahmen

Rechtsmittel/SanktionenBeschreibungBeispiele
UnterlassungsklageVerpflichtung, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen.Verbot der Weiterverwendung eines Markenlogos.
SchadenersatzklageErsatz des durch die Verletzung entstandenen Schadens.Erstattung von Umsatzeinbussen durch Nachahmung.
HerausgabeklageHerausgabe unrechtmässig erzielter Gewinne.Gewinne aus illegalem Verkauf urheberrechtlich geschützter Software.

Strafrechtliche Massnahmen

SanktionenBeschreibungBeispiele
GeldstrafenStrafen in Form von Bussgeldern.Geldstrafe für Nutzung von Raubkopien.
FreiheitsstrafeGefängnisstrafe für schwerwiegende Verstösse.Wiederholte und grossangelegte Softwarepiraterie.

Verfahrensrechtliche Aspekte

SchrittBeschreibung
BeweissicherungSicherstellung von Beweisen (z.B. digitale Nachweise von Markenrechtsverletzungen)
GerichtszuständigkeitKantonale Handelsgerichte oder Zivilgerichte sind für zivilrechtliche Verfahren zuständig. Strafrechtliche Verfahren werden von den Staatsanwaltschaften eingeleitet.
Mediation und SchlichtungOftmals werden Konflikte im Vorfeld durch aussergerichtliche Einigungen oder Mediation gelöst.

Die Kenntnis über rechtswidrige Handlungen im Immaterialgüterrecht sowie die daraus resultierenden zivil- und strafrechtlichen Massnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Sicherheit für ICT-Manager. Sie ermöglicht es, Verstösse zu identifizieren, Rechtsverletzungen zu vermeiden und gegebenenfalls wirksame rechtliche Schritte einzuleiten.