Die Entstehung von Verträgen ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer Obligationenrechts (OR) und bildet die Grundlage für zahlreiche geschäftliche Transaktionen, auch im ICT-Bereich. Verträge entstehen durch die Willensäusserung von mindestens zwei Parteien, die übereinstimmend eine rechtliche Bindung eingehen wollen. Dabei spielen die Vertragsfähigkeit der beteiligten Personen und die gegenseitige Einigung eine entscheidende Rolle. 

VoraussetzungenDetails
VertragsfähigkeitHandlungsfähigkeit gemäss Artikel 13 ZGB, Volljährigkeit (Art. 14 ZGB), Urteilsfähigkeit (Art. 16 ZGB), Einschränkungen für Minderjährige oder unter Beistandschaft stehende Personen
Übereinstimmende WillensäusserungGemäss Artikel 1 OR, ausdrücklich oder stillschweigend, Angebot und Annahme müssen klar und verbindlich sein (Art. 3–6 OR)
FormfreiheitGrundsätzlich gilt im Schweizer Recht die Formfreiheit (Art. 11 OR). Verträge können mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden.
AusnahmenFür bestimmte Verträge (z. B. Arbeitsverträge, Mietverträge) sind besondere Formen vorgeschrieben:Schriftlichkeit: Testament, Bürgschaft.Öffentliche Beurkundung: Kauf von Grundstücken.

Bei Verträgen im ICT-Bereich gibt es nachfolgende Besonderheiten, die beachtet werden müssen:

  • Lizenzverträge enthalten Oftmals standardisierte Klauseln, bei denen die übereinstimmende Willensäusserung durch Annahme der Lizenzbedingungen erfolgt.
  • Software as a Service (SaaS) kommt die gegenseitige Willensäusserung oft digital zustande, was durch Klick-Aktionen (z. B. „Ich stimme zu“) rechtsverbindlich wird.
  • Vertragsfähigkeit bei automatisierten Systemen sind im Fall von KI-gestützten Verhandlungen durch die Willensäusserung programmierter Intention der Systeme interpretiert.

Die Vertragsentstehung gemäss Schweizer Recht basiert auf der Vertragsfähigkeit und der gegenseitig übereinstimmenden Willensäusserung. Diese Grundlagen gelten auch für komplexe ICT-Vorhaben, bei denen rechtssichere Verträge für den Erfolg entscheidend sind. Ein fundiertes Verständnis der gesetzlichen Vorgaben hilft ICT-Managern, Risiken zu minimieren und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.