Im ICT-Bereich gibt es eine Vielzahl von Anstellungs- und Zusammenarbeitsformen, die sich in ihren rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Auswirkungen unterscheiden. Besonders verbreitet sind Modelle wie Bodyleasing, Freelancer, Consultants und Fachspezialisten. Diese Formen bieten Unternehmen Flexibilität bei der Besetzung von Projekten und spezifischen Aufgaben, bringen jedoch auch besondere arbeitsrechtliche Herausforderungen mit sich.
Ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Aspekten gehören Haftungsfragen, Geheimhaltungs- und Verwertungsverbote, Konkurrenzverbote sowie die Einhaltung des Arbeitsgesetzes (ArG).
Anstellungsform | Rechtsgrundlage (CH) | Merkmale | Herausforderungen |
Bodyleasing | Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), OR | Temporäre Anstellung, Weisungsrecht beim Entleiher | Haftung, Arbeitszeiten, Verleihbewilligung |
Freelancer | OR Art. 394 ff. (Auftrag) | Selbstständig, kein Anspruch auf Sozialleistungen | Risiko der Scheinselbstständigkeit, Konkurrenzklauseln |
Consultant | OR, Projektvertrag | Externe Beratung, oft zeitlich befristet | Haftung bei Fehlberatung, Geheimhaltungspflicht |
Fachspezialist | OR (Arbeitsvertrag) | Feste Anstellung oder projektbezogen | Klar definierte Aufgaben, Verwertungsverbote |
Weitere, wichtige bei den Anstellungsformen zu beachtende Aspekte sind:
- Das Arbeitsgesetz (ArG), das für alle Anstellungsverhältnisse Gültigkeit hat und Aspekte wie Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Gesundheitsschutz regelt. Besonders im Bodyleasing ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden.
- Geheimhaltungs- und Verwertungsverbote sind entscheidend, um sicherzustellen, dass sensible Unternehmensdaten nicht für andere Projekte verwendet werden. Diese Klauseln müssen klar und eindeutig formuliert sein, um im Ernstfall durchsetzbar zu sein.
- Konkurrenzverbote können Freelancern und Consultants untersagen, während oder nach der Vertragslaufzeit für Wettbewerber tätig zu werden. Allerdings sind diese nur wirksam, wenn sie geografisch, zeitlich und inhaltlich angemessen beschränkt sind (Art. 340 OR).
- Konventionalstrafen werden häufig eingesetzt, um die Einhaltung von Vertragsklauseln zu sichern. Bei Verstössen gegen Geheimhaltungs- oder Konkurrenzklauseln kann eine vertraglich festgelegte Strafe fällig werden.
Die verschiedenen Anstellungs- und Zusammenarbeitsformen im ICT-Bereich viele Vorteile, erfordern jedoch ein klares Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Unternehmen müssen Verträge sorgfältig prüfen und individuell anpassen, um Risiken zu minimieren und gleichzeitig die Flexibilität dieser Modelle optimal zu nutzen.