Das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) schützt die Persönlichkeit und Grundrechte von Personen, deren Daten bearbeitet werden. Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten und regelt, wie Unternehmen und Organisationen mit Daten umgehen müssen. Mit der Revision des DSG, die 2023 in Kraft trat, wurden die Anforderungen an Datenschutzmassnahmen erhöht, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und die Rechte der betroffenen Personen.
Im digitalen Zeitalter ist der Schutz personenbezogener Daten eine zentrale Herausforderung. Datenmissbrauch kann erhebliche Auswirkungen auf die betroffene Person und deren Grundrechte haben. Das DSG zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Datenbearbeitenden und den Rechten der betroffenen Personen zu schaffen.
Das DSG basiert auf grundlegenden Prinzipien, die sicherstellen sollen, dass die Datenbearbeitung rechtmässig, zweckgebunden und verhältnismässig erfolgt.
Grundlegende Prinzipien des schweizerische Datenschutzgesetz (DSG)
Prinzip | Beschreibung |
Rechtmässigkeit | Daten dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Person oder einer rechtlichen Grundlage bearbeitet werden. |
Zweckbindung | Die Datenbearbeitung muss einem klar definierten und rechtmässigen Zweck dienen. |
Verhältnismässigkeit | Es dürfen nur Daten bearbeitet werden, die für den Zweck notwendig sind. |
Transparenz | Die betroffene Person muss über die Art und Weise der Datenbearbeitung informiert werden. |
Datensicherheit | Geeignete technische und organisatorische Massnahmen müssen getroffen werden, um Daten zu schützen. |
Rechte der betroffenen Personen
Das DSG stärkt die Rechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden:
- Auskunftsrecht: Personen können jederzeit Informationen über die bearbeiteten Daten anfordern.
- Berichtigungsrecht: Fehlerhafte oder unvollständige Daten müssen auf Anfrage korrigiert werden.
- Recht auf Löschung: Personen haben das Recht, Daten unter bestimmten Umständen löschen zu lassen.
- Widerspruchsrecht: Personen können der Bearbeitung ihrer Daten widersprechen, insbesondere zu Marketingzwecken.
Konsequenzen bei Verstössen
Bei Verstössen gegen das DSG drohen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Sanktionen. Unternehmen können Schadenersatzforderungen ausgesetzt sein, und verantwortliche Personen können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen belegt werden.
Das DSG ist ein zentrales Instrument, um die Grundrechte der betroffenen Personen zu wahren. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Prozesse mit den Anforderungen des DSG übereinstimmen. Der Schutz der Persönlichkeit und Grundrechte erfordert ein sorgfältiges Abwägen zwischen organisatorischen Interessen und den Rechten der Dateninhaber.