Im Rahmen der Personalführung müssen Führungskräfte manchmal schwierige Entscheidungen zur Personalfreisetzung oder Anpassung von Arbeitsverträgen treffen. Diese Massnahmen sind nicht nur von rechtlicher Relevanz, sondern auch von grosser Bedeutung für die Wahrung der Würde und Integrität der betroffenen Mitarbeitenden sowie für die Aufrechterhaltung einer positiven Unternehmenskultur. In der Schweiz sind diese Prozesse durch das Obligationenrecht (OR), das Arbeitsgesetz (ArG) sowie weitere Vorschriften geregelt.
Kündigungsfristen und -schutz
Regelung | Details |
Kündigungsfristen | Im OR geregelt (Art. 335 ff. OR) |
Probezeit | Kündigungsfrist beträgt mindestens 7 Tage |
Nach der Probezeit | Abhängig von der Dienstzeit (1 Monat im ersten Jahr, 2 Monate im zweiten bis neunten Jahr, 3 Monate danach) |
Kündigungsschutz | Kündigung zur Unzeit (z. B. während Krankheit, Schwangerschaft) ist ungültig (Art. 336c OR) |
Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung stellt eine Beendigung des bisherigen Vertrags dar, verbunden mit einem Angebot eines neuen Vertrags unter geänderten Bedingungen. Voraussetzungen für eine Änderungskündigung sind Transparent kommuniziert und einer angemessenen Frist.
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Wichtig, die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers sind die Einhaltung der Fürsorgepflicht während der Kündigung (Art. 328 OR) sowie Rechtzeitige Ausstellung eines korrekten Arbeitszeugnisses.
Kündigungsgespräch
Das Kündigungsgespräch verläuft in der Regel in den folgenden vier Phasen.
Phase | Punkte |
Vorbereitung | Klärung der Gründe und deren rechtliche GrundlageEinbindung von HR-Abteilung und RechtsberatungPlanung des Gesprächs in einer ungestörten und respektvollen Umgebung |
Gesprächsführung | Direkt und klar kommunizieren, aber mit Empathie, Unterstützungsmöglichkeiten wie Outplacement oder Weiterbildungen anbietenSicherstellen, dass der Mitarbeitende die Informationen versteht |
Nachbereitung | Dokumentation des GesprächsverlaufsBereitstellung der Kündigung in schriftlicher Form |
Arbeitszeugnisse | Vollzeugnis: Beschreibt Dauer, Tätigkeit und LeistungArbeitsbestätigung: Bescheinigt lediglich Dauer und FunktionWahrheitsgemässe und wohlwollende Formulierung (Art. 330a OR) |
Führungskräfte müssen rechtzeitig die richtigen Massnahmen Ergreifen um Konflikte zu vermeiden:
- Frühzeitige kommunizieren, d.h. Mitarbeitende über wirtschaftliche Lage oder Restrukturierungspläne informieren.
- Sozialpläne erstellen und Unterstützung betroffener Mitarbeitender durch Weiterbildungen, finanzielle Hilfen oder andere Unterstützungsangebote.
- Mediation und Konfliktmanagement durch externe Beratung bei schwierigen Situationen hinzuziehen.
Massnahmen der Personalfreisetzung und der Anpassung von Arbeitsverträgen erfordern von Führungskräften nicht nur juristische Kenntnisse, sondern auch ein hohes Mass an Einfühlungsvermögen und Professionalität. Eine transparente und wertschätzende Kommunikation hilft, die Auswirkungen auf die Betroffenen zu minimieren und das Vertrauen der verbleibenden Mitarbeitenden zu erhalten.
Aspekt | Details |
Rechtliche Grundlagen | Kündigungsfristen, Schutz vor missbräuchlicher Kündigung, Änderungskündigung |
Kündigungsgespräch | Vorbereitung, empathische Durchführung, Nachbereitung |
Arbeitszeugnis | Wahrheitspflicht, wohlwollende Formulierung |
Konfliktprävention | Transparenz, Sozialpläne, Mediation |