Die Entwicklung der Mitarbeitenden ist eine zentrale Aufgabe von Führungskräften, da sie nicht nur die persönliche Weiterentwicklung fördert, sondern auch die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens steigert. In der Schweiz spielen dabei arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und gesetzliche Vorgaben eine wesentliche Rolle, die Führungskräfte bei der Konzeption und Umsetzung von Massnahmen berücksichtigen müssen.
Massnahmen zur Entwicklung der Mitarbeitenden
Führungskräfte setzen verschiedene Personalentwicklungsinstrumente ein, um die Kompetenzen und Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden gezielt zu fördern. Diese Massnahmen umfassen:
| Massnahmen | Beschreibung |
| Weiterbildung und Schulungen | – Interne Schulungen: Angebote, die unternehmensspezifisches Wissen vermitteln – Externe Weiterbildungen: Zertifikatskurse, Seminare oder Studiengänge; – Gesetzliche Grundlage: Das Schweizer Arbeitsrecht (Art. 328 OR) sieht vor, dass Arbeitgeber die persönliche Weiterbildung der Mitarbeitenden unterstützen können. |
| On-the-Job-Training | – Übernahme neuer Aufgaben im Arbeitsalltag – Begleitung durch erfahrene Kollegen oder Mentor:innenFörderung von praktischen Kompetenzen durch direkte Anwendung. |
| Coaching und Mentoring | – Individuelle Begleitung durch erfahrene Mitarbeitende oder externe Coaches – Verbesserung der Führungsfähigkeiten, Konfliktmanagement und Entscheidungsfindung. |
| Personalportfolio-Analyse | – Erstellung eines Portfolios, das Kompetenzen, Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeitenden darstellt – Grundlage für individuelle Entwicklungspläne und die Identifikation von Talenten. |
Laufbahnplanung
Die Laufbahnplanung bietet Mitarbeitenden eine klare Perspektive und stärkt ihre Bindung an das Unternehmen. Führungskräfte berücksichtigen dabei:
| Kategorie | Details |
| Karrierestufen | Spezialisierung in einem bestimmten Bereich (Fachlaufbahn) |
| Übernahme von Leitungsaufgaben (Führungslaufbahn). | |
| Arbeit in projektbasierten Strukturen (Projektlaufbahn) | |
| Individuelle Zielsetzungen | Berücksichtigung persönlicher Interessen und Fähigkeiten der Mitarbeitenden. |
| Vereinbarung von Entwicklungszielen im Rahmen von Jahresgesprächen. | |
| Gesetzliche Aspekte | Diskriminierungsfreie Förderung gemäss dem Gleichstellungsgesetz (GlG). |
| Berücksichtigung von Arbeitszeitregelungen und Weiterbildungspflichten. |
Führungskräfte müssen die Massnahmen sorgfältig planen und strukturieren. Dazu gehören:
- Ermittlung der Entwicklungsbedarfe basierend auf Unternehmenszielen und Mitarbeitendenkompetenzen.
- Festlegung von Massnahmen, Zeitrahmen und Budgets.
- Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Massnahmen durch Feedback und Kennzahlen.
Führungskräfte stehen bei der Umsetzung dieser Massnahmen vor nachfolgenden Herausforderungen:
- Begrenzte Zeit und finanzielle Mittel erfordern eine Priorisierung der Massnahmen.
- Mitarbeitende müssen aktiv in den Entwicklungsprozess eingebunden werden.
- Sicherstellung, dass alle Massnahmen den arbeitsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Die Entwicklung der Mitarbeitenden und die Laufbahnplanung sind zentrale Führungsaufgaben, die sowohl die persönliche als auch die berufliche Entwicklung fördern. Durch den Einsatz geeigneter Instrumente und unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen können Führungskräfte sicherstellen, dass ihre Teams optimal auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet sind.
| Aspekt | Details |
| Massnahmen | Schulungen, Coaching, Personalportfolio |
| Laufbahnplanung | Fach-, Führungs- und Projektlaufbahn |
| Gesetzliche Grundlagen | Art. 328 OR, Gleichstellungsgesetz |
| Herausforderungen | Ressourcen, Motivation, Rechtskonformität |
