Arbeitsverträge sind ein zentrales Element des Personalmanagements, da sie die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers regeln. Führungskräfte spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung von Schlüsselklauseln, um klare, rechtlich einwandfreie und faire Vereinbarungen zu schaffen. Dabei müssen die schweizerischen gesetzlichen Vorgaben und arbeitsrechtlichen Bestimmungen strikt eingehalten werden.

In Arbeitsverträgen müssen nachfolgende Schlüsselklauseln (Vertragsklauseln) nach Obligationen Recht (OR) enthalten sein. 

SchlüsselklauselnDetails
ProbezeitStandardmässig zwischen 1 und 3 Monaten, gemäss Art. 335b OR. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist (7 Tage).
FerienGemäss Art. 329a OR sind mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr vorgesehen. Für Jugendliche bis 20 Jahre gelten 5 Wochen.
ArbeitszeitRegelung der wöchentlichen Arbeitszeit und Überstunden (gemäss ArG).
KündigungsfristenStandardmässige Fristen richten sich nach Art. 335c OR und sind abhängig von der Dienstzeit (1 Monat im ersten Jahr, danach 2 bzw. 3 Monate).
Vertragliche PflichtenVerpflichtungen des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung, Treuepflicht) und Arbeitgebers (Lohnzahlung, Fürsorgepflicht).
Spezielle VereinbarungenZusatzleistungen wie Spesen, Bonusregelungen oder Dienstwagen sollten schriftlich geregelt sein.

In bei / für Arbeitsverträge gelten nachfolgende Formvorschriften: 

FormvorschriftenBeschreibung
Einfache SchriftlichkeitDie meisten Arbeitsverträge können formlos abgeschlossen werden, aber schriftliche Vereinbarungen sind dringend zu empfehlen.
Qualifizierte SchriftlichkeitBei besonderen Vereinbarungen wie Konkurrenzverboten ist dies nach Art. 340 OR erforderlich.
Verpflichtung zur GleichbehandlungDiskriminierung nach Gleichstellungsgesetz (GlG) ist zu vermeiden.

Bei den Arbeitsverträgen kommt der Führungskraft die nachfolgend sehr wichtigen Aufgaben zu:

  • Führungskräfte müssen sicherstellen, dass alle Vertragsdetails mit der HR-Abteilung abgestimmt und rechtlich abgesichert sind.
  • Arbeitsverträge sollten auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Position und Abteilung zugeschnitten sein.
  • Führungskräfte tragen die Verantwortung, alle gesetzlichen Anforderungen und interne Richtlinien bei der Vertragsgestaltung einzuhalten.

Führungskräfte haben eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Berücksichtigung spezifischer Mitarbeiterbedürfnisse tragen sie zu einer klaren, fairen und rechtssicheren Arbeitsumgebung bei.

SchlüsselklauselRechtliche GrundlageWichtige Hinweise
ProbezeitArt. 335b ORKürzere Kündigungsfrist, klare Definition
FerienArt. 329a ORMindestens 4 Wochen, Lohnbestandteil
KündigungsfristenArt. 335c ORAbgestimmt auf Dienstzeit
ÜberstundenregelungArt. 321c OR, ArGBezahlung oder Kompensation
Besondere VereinbarungenArt. 340 OR (Konkurrenzverbot)Qualifizierte Schriftlichkeit erforderlich