Arbeitsrechtliche Grundlagen, das Arbeitsgesetz, das Sozialversicherungsrecht und das Gleichstellungsgesetz bilden wesentliche Pfeiler des Personalmanagements in der Schweiz. Für Führungskräfte ist es entscheidend, diese Regelungen nicht nur zu kennen, sondern sie auch im Alltag richtig anzuwenden. Diese Kenntnis ermöglicht es, gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Rechte der Mitarbeitenden zu wahren und den betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden.

Arbeitsrechtliche Grundlagen

Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind in verschiedenen Gesetzen geregelt, darunter das Obligationenrecht (OR) und das Arbeitsgesetz (ArG).

PunktBeschreibung
LohnfortzahlungspflichtGemäss Art. 324a OR hat der Arbeitgeber die Pflicht, bei Krankheit oder Unfall des Arbeitnehmenden für eine bestimmte Zeit den Lohn fortzuzahlen, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Arbeit auf AbrufDiese Form der Beschäftigung ist rechtlich zulässig, erfordert jedoch klare vertragliche Regelungen, insbesondere zu Mindestarbeitszeiten.
LehrvertragLehrverträge unterliegen speziellen Bestimmungen (BBG). Besondere Schutzrechte wie ein Kündigungsverbot während der Lehrzeit sind vorgesehen.

Arbeitsgesetz

Das Arbeitsgesetz (ArG) regelt den Schutz der Arbeitnehmenden und umfasst:

PunktBeschreibung
GesundheitsschutzBetrifft Ergonomie am Arbeitsplatz, Vermeidung von Gefahren und Schutz vor übermässiger Belastung.
Mutter- und JugendschutzSchwangere und jugendliche Mitarbeitende unter 18 Jahren geniessen besonderen Schutz hinsichtlich Arbeitszeiten und gefährlicher Arbeiten.
ArbeitszeitenVorgaben zu Ruhezeiten, Pausen und maximaler Arbeitszeit.
ErgonomieFörderung von Arbeitsplätzen, die körperliche und geistige Belastungen minimieren.

Sozialversicherungsrecht

Das schweizerische Sozialversicherungssystem basiert auf dem 3-Säulen-Modell:

  • Staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO): Sicherung der Existenzgrundlage.
  • Berufliche Vorsorge (Pensionskasse): Sicherung des bisherigen Lebensstandards.
  • Private Vorsorge: Ergänzende Absicherung.

Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet zwischen selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigen, wobei diese Einstufung Auswirkungen auf die Beitragsverpflichtungen hat.

Gleichstellungsgesetz

Das Gleichstellungsgesetz (GlG) verpflichtet Arbeitgeber, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verhindern. Dies umfasst:

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
  • Schutz vor Diskriminierung bei Einstellung, Beförderung und Kündigung.
  • Massnahmen zur Förderung von Chancengleichheit.

Für Führungskräfte ist die Kenntnis dieser rechtlichen Grundlagen essenziell, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und eine faire und effiziente Arbeitsumgebung zu schaffen. Durch die Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorgaben und die Anwendung sozialversicherungs- und gleichstellungsrechtlicher Prinzipien wird nicht nur das rechtliche Risiko minimiert, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeitenden gestärkt.

ThemaRelevante VorschriftenWichtigste Punkte
LohnfortzahlungOR Art. 324aZeitlich begrenzt, abhängig von der Dauer der Anstellung
ArbeitszeitenArbeitsgesetz (ArG)Ruhezeiten, maximale Arbeitszeit, Pausen
SozialversicherungenAHV, BVG, UVGBeiträge von Arbeitgeber und -nehmer, Selbstständigkeit
GleichstellungGleichstellungsgesetz (GlG)Diskriminierungsverbot, Lohnkontrollen